Abstimmung im Bundesrat: Vermittlungsausschuss bleibt aus

Reklassifizierung von Medizinalcannabis tritt zum 1. April in Kraft

Berlin, 22. März 2024 – Mit dem Passieren des Bundesrates hat die geplante Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland heute die letzte parlamentarische Hürde genommen: Durch das Ausbleiben der Einberufung des Vermittlungsausschusses tritt das Cannabisgesetz „CanG” (Säule 1) einschließlich des darin enthaltenen Medizinalcannabisgesetzes „MedCanG” zum 1. April offiziell in Kraft. Für das deutsche Gesundheitswesen ein großer und wichtiger Schritt in Richtung einer verbesserten Patientenversorgung, so Dr. Konstantin Rutz, Geschäftsführer der Vayamed GmbH, die auf die Entwicklung und den Vertrieb innovativer Arzneimittel auf Cannabinoidbasis spezialisiert ist: „Der Grundstein für einen unkomplizierteren Zugang zu einer Cannabinoidtherapie wurde heute erfolgreich gelegt. Insbesondere die Reklassifizierung von einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel (BtM) zu einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel (RX) wird die ärztliche Verordnung vereinfachen.” Medizinische und pharmazeutische Fachgruppen dürfen sich im Zuge der Reklassifizierung auf prozessuale Erleichterungen einstellen.

Nach der Einführung des „Cannabis als Medizin”-Gesetzes und damit der Möglichkeit zur ärztlichen Verschreibung cannabinoidhaltiger Arzneimittel im Jahr 2017 bringt das MedCanG nun weitere wichtige Erleichterungen für Patient:innen, Behandler:innen und Apotheken mit sich. Auf die Verschreibung von Cannabinoiden wird sich insbesondere die Reklassifizierung als klassisches verschreibungspflichtiges Arzneimittel auswirken; die Bundesregierung stuft Cannabis aufgrund des geringen Risikoprofils zukünftig nicht mehr als Betäubungsmittel ein. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Änderung eine mögliche Verordnung auf „normalem” Rezept und E-Rezept, womit eine verlängerte Gültigkeit im Gegensatz zum Betäubungsmittelrezept einhergeht. 

Eine Neuerung, die auch den bürokratischen Prüfaufwand innerhalb der Apotheke signifikant reduzieren kann, beispielsweise in Bezug auf bis dato zeitkritische Abstimmungen mit Behandler:innen bei notwendigen Anpassungen eines Rezepts. Hinzu kommen Aspekte wie ein verringerter Dokumentationsaufwand, eine platz- und kostensparendere Lagerung sowie eine Bezugsberechtigung lediglich per Apothekenbetriebserlaubnis.

Antragstellung auf Kostenübernahme bleibt vorerst bestehen
Soll eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgen, muss seitens Behandler:innen weiterhin ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Im Rahmen des laufenden Verfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) setzt sich Vayamed aktiv für die Erweiterung der Facharztgruppen und ärztlichen Qualifikationen ein, für die der Genehmigungsvorbehalt künftig wegfallen soll: „Um eine nachhaltig gesicherte Patientenversorgung zu gewährleisten, erhoffen wir uns mit der Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz auch eine stärkere Akzeptanz der Cannabinoidtherapie innerhalb medizinischer und pharmazeutischer Fachgruppen”, so Dr. Kaeli Zimmermann, Head of Medical Science & Innovation bei Vayamed. Ein Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wäre dann der nächste Schritt.


Über Vayamed
Vayamed ist spezialisiert auf die Entwicklung und den Vertrieb innovativer Arzneimittel auf Cannabinoidbasis für den europäischen Markt und setzt sich als verlässlicher Anbieter dafür ein, Medizinalcannabis für Ärzt:innen, Apotheker:innen und Patient:innen flächendeckend zugänglich zu machen. Dafür arbeitet Vayamed mit einem etablierten Netzwerk aus internationalen Partner:innen zusammen. Im Fokus steht dabei die Verbesserung der Lebensqualität von Patient:innen durch eine Cannabinoid-basierte Therapie. Weitere Informationen unter www.vayamed.com.