G-BA streicht Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen für mehrere Facharztgruppen

Rund jede:r zweite Vertragsärzt:in in Deutschland zukünftig von Genehmigungspflicht einer Cannabinoidverordnung befreit

Berlin, 24. Juli 2024 – Ein Meilenstein auf dem Weg zu einer verbesserten Patientenversorgung: In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen von cannabinoidbasierten Arzneimitteln für ausgewählte Facharztgruppen beschlossen. Der Beschluss umfasst insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerzmedizin. Nach einer Hochrechnung der Vayamed GmbH, spezialisiert auf Entwicklung und Vertrieb innovativer Arzneimittel auf Cannabinoid-Basis, sind damit nun rund die Hälfte aller Vertragsärzt:innen in Deutschland befugt, eine entsprechende Therapie ohne vorherige Genehmigung einer Kostenübernahme der Krankenkasse zu verordnen.

Basierend auf Zahlen des Bundesarztregisters aus dem vergangenen Jahr können zukünftig etwa 76.000 Vertragsärzt:innen mit entsprechender Facharzt- beziehungsweise Schwerpunktbezeichnung sowie Ärzt:innen mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung ihren Patient:innen ohne die zeitaufwändige Hürde einer bürokratischen Antragsstellung auf Kostenübernahme eine therapeutisch notwendige cannabinoidbasierte Behandlung verordnen. Sollte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten keine rechtlichen Beanstandungen vorbringen, wird der Beschluss mit der Veröffentlichung des G-BA im Bundesanzeiger wirksam.

Bestehen bleiben die durch den Gesetzgeber auferlegten Vorgaben nach § 31 Abs. 6 SGB V, unter anderem das Vorliegen einer „schwerwiegenden Erkrankung“, als Verordnungsvoraussetzung. Einschränkungen auf bestimmte Indikationen wurden durch den G-BA nicht festgelegt, auch wenn solche als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Facharztgruppen innerhalb des Beschlusses herangezogen worden waren. Trotz des Wegfalls einer verpflichtenden Antragstellung bei der Krankenkasse haben die berücksichtigten Facharztgruppen weiterhin die Möglichkeit, bei Unsicherheiten in der Verordnung freiwillig eine Genehmigung der Kostenübernahme zu beantragen.

Stellungnahmeverfahren als treibende Kraft für G-BA Beschluss
„Wir freuen uns über diese für Patient:innen sehr positive Entwicklung, die zukünftig in vielen Fällen die Verordnung einer therapeutisch notwendigen Cannabinoidbehandlung ohne verpflichtende Genehmigung einer Kostenübernahme ermöglicht”, so Dr. Kaeli Zimmermann, Head of Medical Science & Innovation bei Vayamed. „Dass der Beschluss des G-BA ausdrücklich auch vor dem Hintergrund der Anregungen im zugehörigen
Stellungnahmeverfahren entstanden ist, an dem wir uns in den vergangenen Monaten gemeinsam mit verschiedenen Fachverbänden wie dem Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) und weiteren Expert:innen beteiligt haben, bestätigt unsere fortlaufenden Bemühungen für eine nachhaltige, sichere und transparente Patientenversorgung mit medizinischen Cannabinoiden.”

Einbindung von Allgemeinmediziner:innen bildet Versorgungsrealität ab
Unter den knapp 76.000 Ärzt:innen, die zukünftig aufgrund ihrer Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung von der Genehmigungspflicht befreit sind, bilden die ca. 52.000 Fachärzt:innen der Allgemein- und Inneren Medizin mit hausärztlicher Tätigkeit mit rund 67 Prozent die größte Gruppe. Allgemeinmediziner:innen (15 Prozent) und Internist:innen (8,4 Prozent) stellen laut Begleiterhebung die zweit- bzw. viertgrößte Gruppe der Verordnungen. „Diese beiden Facharztgruppen versorgen eine Vielzahl an Patient:innen, die typischerweise von einer solchen Therapie profitieren können und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Cannabinoidtherapie”, so Dr. Zimmermann. Dazu zählen insbesondere Menschen mit geriatrischen Krankheiten, Tumorerkrankungen, chronischen Schmerzen oder Patient:innen, die primärer Palliativversorgung bedürfen. „Zudem sind Hausärzt:innen essenziell für die Versorgung in ländlichen Gebieten. Ihre Einbeziehung ist daher von großer Bedeutung für eine umfassende und sichere Patientenversorgung.”

Wie sich die neue Regelung auf die allgemeine Verordnungspraxis auswirken wird, bleibt nun abzuwarten – der G-BA kündigte an, die Entwicklungen über die kommenden 15 Monate zu beobachten und gegebenenfalls über notwendige Anpassungen zu entscheiden.

Weitere Informationen, eine Übersicht der entsprechenden Facharztgruppen und Zusatzbezeichnungen sowie der gesamte Beschlusstext unter:
https://www.g-ba.de/beschluesse/6728/

Über Vayamed
Vayamed ist spezialisiert auf die Entwicklung und den Vertrieb innovativer Arzneimittel auf Cannabinoidbasis für den europäischen Markt und setzt sich als verlässlicher Anbieter dafür ein, Medizinalcannabis für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie für Patientinnen und Patienten flächendeckend zugänglich zu machen. Dafür arbeitet Vayamed mit einem etablierten Netzwerk aus internationalen Partnern zusammen. Im Fokus steht dabei die Verbesserung der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten durch eine Cannabinoid-basierte Therapie. Weitere Informationen unter 
www.vayamed.com.